Unbeirrt am Volkswillen und an der Verfassung vorbei
Noch mehr Valenciano

29. Juni 2022

Mehrere Skandale führten in der Comunidad Valenciana dazu, dass sich der Präsident Ximo Puig (PSOE) gezwungen sah, seine Vizepräsidentin und Bündnispartnerin von der Compromìs, Mónica Oltra, auszutauschen, nachdem schon sein Erziehungsminister im Mai diesen Jahres gehen musste, der dem gleichen nationalistischen Lager wie Oltra angehört.

Was ist die Botschaft, die die neue Erziehungsministerin, Raquel Tamarit verkündet? Maximal Valenciano in der Schule!

„Die regionale Bildungsministerin Raquel Tamarit hat den Lehrergewerkschaften zugesagt, den Anteil des Valenciano als Verkehrssprache auf das gesetzlich zulässige Maximum zu erhöhen, wogegen die Familien der Schüler vor Gericht geklagt haben.“

Angesichts der Tatsache, dass in Katalonien die katalanische, separatistische Regierung sich nicht mal an die Verfassung und die Urteile der höchsten katalanischen und spanischen Gerichte hält, die 25% Spanisch zusichert, erscheint diese Forderung von Tamarit beinahe bescheiden und legal. Das ist sie aber wohl kaum. Aus der Tatsache, dass von den Gerichten ein Minimum von 25% Spanisch garantiet werden soll, kann man nicht automatisch schließen, dass Valenciano auf 75% für alle ausgedehnt werden soll. Man kann daraus auch schließen, dass den in Valenciano unterrichteten Schülern wenigstens ein Minimum an Spanischkenntnissen gegeben werden soll oder muß.

Artikel 6 der valencianische Verfassung

„1. Die eigentliche Sprache (lengua propria) der Comunidad Valenciana ist Valenciano.
2. Das Valenciano ist die Amtssprache der Comunitat Valenciana, ebenso wie die kastilische Sprache, die die Amtssprache des Staates ist. Jeder hat das Recht, sie zu kennen und zu benutzen und in der valencianischen Sprache unterrichtet zu werden.
3. Die Generalitat gewährleistet den normalen und offiziellen Gebrauch der beiden Sprachen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnis zu gewährleisten.
4. Niemand darf auf Grund seiner Sprache diskriminiert werden.
5. Die Wiederherstellung des Valenciano wird besonders geschützt und respektiert.
6. Das Gesetz legt die Kriterien für die Anwendung der Landessprache in Verwaltung und Unterricht fest.
7. Die Gebiete, in denen der Gebrauch der einen oder anderen Sprache vorherrscht, sowie die Gebiete, die vom Unterricht und dem Gebrauch der eigentlichen Sprache der Comunitat Valenciana ausgenommen werden können, werden durch Gesetz festgelegt. “

Artikel 3 der spanischen Verfassung

„1. Kastilisch ist die offizielle spanische Sprache des Staates. Alle Spanier alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu nutzen.
2. Die anderen spanischen Sprachen sind ebenfalls Amtssprachen in den jeweiligen Ländern. Die anderen spanischen Sprachen sind ebenfalls Amtssprachen in den jeweiligen Autonomen Gemeinschaften gemäß deren Statuten.
3. Der Reichtum der verschiedenen sprachlichen Modalitäten in Spanien ist ein kulturelles Erbe, das Gegenstand besonderer Achtung und Schutzes sein wird. “
Ich bin kein Jurist und überlasse jedem Leser die Interpretation dieser Vorgaben aus den Verfassungen. Ins Auge springt der Begriff der „lengua propria“, den ich mit „eigentliche Sprache“ übersetzt habe.

Es ist mir bisher nicht gelungen, eine definitive Übersetzung dieses Begriffes zu bekommen. Man muss das wohl vor dem Hintergrund verstehen, dass Franco mit dem Sprachzwang für Spanisch regionale Sprachen in Spanien unterdrückt hatte und mit der Demokratisierung Spaniens die autonomen Gebiete mit Regionalsprache den Gebrauch ihres jeweiligen Dialekts besonders schützen wollten, wie es auch im Artikel 5 der valencianischen Verfassung zum Ausdruck kommt.

Für jeden juristischen Laien ist zu erkennen, dass jeder die Pflicht hat, die kastilische Sprache (Spanisch) zu kennen (conocer), nirgendwo ist geschrieben, dass man die Pflicht hat, eine Regionalsprache zu kennen. Jeder hat das Recht, eine Regionalsprache zu kennen. Jeder hat das Recht sowohl Spanisch als auch die jeweilige Regionalsprache zu kennen und zu gebrauchen, ohne deswegen diskriminiert zu werden.

Es erscheint mir absolut vernünftig, das es in einem Staat eine Amtssprache gibt, die jeder kennen sollte, denn wie sonst sollte Demokratie funktionieren? Es erscheint mir genauso vernünftig, dass jeder das Recht hat, in seiner eigenen/eigentlichen Sprache - gerade auch mit dem Staat - zu kommunizieren, denn die Kenntnis einer anderen Sprache ist nicht mit deren Beherrschung gleichzusetzen.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es absolut unerträglich, dass in den valencianischen Schulen ein Sprachzwang für Valenciano errichtet wird und der Gebrauch des Spanischen auf 25% beschränkt bleiben soll. Eindeutig auch gegen die valencianische Verfassung verstößt die Forderung, Valenciano als Verkehrssprache festzulegen. Es gibt beide Amtssprachen, Spanisch und Valenciano und die Verwaltung sollte mit den Bürgern in der jeweils gewünschten Sprache kommunizieren.

In der Schule muss gelten, dass die Eltern über die Unterrichtssprache für ihre Kinder entscheiden, nicht der Staat, nicht die Regierung, nicht die Parteien.


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