Noch mehr Steuergelder für Separatisten

Nichts spricht dagegen, dass die Minderheit der Valencianer, die Valenciano spricht, in ihren Bemühungen für ihre Kultur und Sprache mit Steuergeldern subventioniert werden. Aber offensichtlich dienen diese Gelder auch dafür, den Separatismus zu unterstützen. Das Ziel der Acción Cultural ist die Unterstützung des Pankatalanismus (països catalans), wie man auch Wikipedia entnehmen kann, das diese Tatsache mit zahlreichen Quellenangaben belegen kann.

Acció Cultural ist praktisch gesehen die Tochterorganisation von Òmnium Cultural, der katalanischen Kulturorganisation, die für die Unabhängigkeit Kataloniens und ein darüber hinaus reichendes katalonisches Reich kämpft, Demos organisiert und maßgeblich an der katalanischen Sprachdiktatur beteiligt ist. Einige Führer dieser scheinkulturellen Separatistenorganisation sitzen nun „dank Llarena“ seit ca. 1 Jahr in Untersuchungshaft und der Protest dagegen wird aus unseren Steuergeldern finanziert.

Um Mißverständnisse zu vermeiden: Nur wenige bestreiten, dass die spanische Justiz politisch motiviert gegen die Separatistenführer vorgeht. Die Frage sei erlaubt, ob diese Vorgehensweise einer friedlichen Lösung des Konflikts dienlich ist, weil

* die separatistische Bewegung, deren Mehrheit nur verführt wurde, damit juristisch an den Pranger gestellt wird
* unnötig Märtyrer geschaffen werden
* die Versäumnisse und Fehler der Madrider Zentralregierung nicht aus der Welt geschaffen werden
* der manchmal brutale und unnötige Polizeieinsatz beim illegalen Referendum nicht vergessen gemacht wird
* mit juristischen Debatten die Aufmerksamkeit abgelenkt wird von den wirklichen Problemen Spaniens


Aber das ist alles kein Grund, eine politische Bewegung, berechtigt oder unberechtigt, mit Steuergeldern zu versorgen. Und übrigens: Was spricht unter diesen Gesichstpunkten dafür, diese Gefangenen frei zu lassen und sie stattdessen zusammen mit den anderen Separatistenführern in Katalonien, Valencia und auf den Balearen wegen Steuerverschwendung anzuklagen? Sollte man sie nicht außerdem bestrafen, weil sie den Eltern das Recht nehmen, über die Sprache der Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden? (Art. 26 (3) Menschrechte)