Anfrage für deutschen Lehrplan: 65% Plattdeutsch, 20% Hochdeutsch, Rest Englisch
Haben Sie noch alle Tassen im Schrank?

So muss man wohl die Antwort der Behörde verstehen, obwohl sie in Wirklichkeit sehr höflich formuliert war.

Ich hatte im Januar dieses Jahres das Kontaktzentrum der EU angeschrieben. Dieses Zentrum wirbt: „Die Europäische Kommission möchte Sie um Ihre Hilfe bitten, um die richtigen Prioritäten für die nächsten Jahre zu setzen. Nehmen Sie an dieser Konsultation teil, um Ihre Sorgen, Hoffnungen und Erwartungen zur Zukunft der EU mitzuteilen.“

Ich unterrichtete das EU-Kontaktzentrum davon, dass in unserer valencianischen Gemeinschaft der Unterricht für unsere Jüngsten zu 65% Valenciano ist und nur noch zu 20% auf Spanisch erfolgt, die restlichen 15% sollen auf Englisch passieren. Uns Eltern wird damit das Recht genommen über die Unterrichtssprache unserer Kinder zu entscheiden. Nebenbei sei die Anweisung, Englisch zu lehren ein Fake, denn selbst die Regierung hatte zugegeben, dass es nicht genügend qualifizierte Englischlehrer gibt. So wird es zu einem Vorwand,um noch mehr Valenciano zu unterrichten.

Die Antwort der EU: „Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie sich in Ihrer Anfrage auf die Bildungspolitik in Valencia, die einen zunähmenden Gebrauch von Valenciano vorsieht, beziehen. Im Politikbereich der Bildungspolitik, liegen die Entscheidungskompetenzen bei den Mitgliedstaaten und die EU hat lediglich eine Unterstützungs- und Koordinierungsfunktion.“ Ich werde auf die Sprachenpolitik der EU verwiesen, in der es heißt: „Zu den Zielen der EU-Sprachenpolitik gehört deshalb, dass jeder europäische Bürger zusätzlich zu seiner Muttersprache zwei weitere Sprachen beherrschen sollte.“ [1]

Zusätzlich zur Muttersprache, freute ich mich und schrieb die EU erneut an, um daraufhinzuweisen, dass die Muttersprache in Valencia mehrheitlich Spanisch ist.

Die EU daraufhin Ende März: Der valencianische Lehrplan „...entspricht im Großen und Ganzen der Empfehlung der Europäische Kommission, der zufolge jeder nach Möglichkeit Kenntnisse in zwei Sprachen zusätzlich zur Unterrichtssprache erwerben sollte.“ Anschließend wird mir mitgeteilt: „dass eventuelle weitere Anfragen in dieser Angelegenheit unbeantwortet bleiben, sofern keine neuen Umstände angeführt werden.“

Im Dokument der EU zur Sprachenpolitik ist aber von Muttersprache und nicht von Unterrichtssprache die Rede. Egal, ich verstehe schon. Die EU hat etwas wichtigeres zu tun, als sich um die Rechte seiner Bürger zu kümmern.

Ich schreibe daraufhin das niedersächsische Kultusministerium an und frage, ob ich eine Genehmigung für einen Lehrplan bekommen könnte, der als Unterrichtssprache 65% Plattdeutsch, 20% Hochdeutsch und 15% Englisch vorsieht. Die - übrigens umgehend - erteilte Antwort: „Die von Ihnen beschriebene Möglichkeit der 'Sprachenkombination' besteht in Niedersachsen selbstverständlich nicht.“

„Selbstverständlich nicht“ verstehe ich als eine höfliche Formulierung der Behörde für „Haben Sie noch alle Tassen im Schrank?“ und im Unterschied zur Zurechtweisung von der EU bin ich für diesen Tadel dankbar.

[1] http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/142/language-policy